Datenschutz ist für alle Unternehmer sowie Website-Betreiber ein wichtiges Thema. Am 25. Mai 2018 treten diesbezüglich einige Neuerungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Viele Neuerungen nehmen Einfluss auf E-Mail-Marketing und Lead Management. Was sich für Sie als Marketer ändert und was Sie in Zukunft beachten müssen, erfahren Sie bei uns.
Was ist eigentlich die Datenschutz-Grundverordnung?
Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Personenbezogenen Daten sind z.B.: • Name • Adresse • E-Mail-Adresse • Telefonnummer • Kontodaten • Kfz-Kennzeichen • IP-Adressen • Cookies
Auswirkungen der DSGVO
Nutzung personenbezogener Daten für Marketingzwecke: Die Nutzung der personenbezogenen Daten im Marketingbereich wird zwar von der DSGVO deutlich vereinfacht, jedoch benötigen Sie weiterhin für das Versenden von Werbe-E-Mails die Werbe-Einwilligung des Empfängers, z.B. durch das Double-Opt-in-Verfahren.
Widerrufsrecht der Betroffenen: In jedem Online–Formular, mit dem die Einwilligung eingeholt wird, muss auch ein Hinweis auf das jederzeitige Widerrufsrecht in Bezug auf die Verwendung persönlicher Daten hinterlegt sein. Außerdem muss in jeder einzelnen Werbe-E-Mail eine Abmeldemöglichkeit integriert sein.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: In Zukunft wird nicht mehr ein Datenschutzbeauftragter, sondern der Verantwortliche selbst (die Unternehmensführung), ein Verzeichnis über alle Verarbeitungstätigkeiten in einem Verfahrensverzeichnis führen.
Einwilligung mittels Checkbox Verfahren: Die Verwendung personenbezogener Daten beruht auch weiterhin im E-Mail-Marketing auf der Einwilligung des Betroffenen. Sie sind zum Nachweis verpflichtet, dass die Freiwilligkeit und Nachvollziehbarkeit der Einwilligung gegeben ist. Versehen Sie hierfür am besten Ihre Online–Formulare mit einer entsprechenden Checkbox mit Einwilligungserklärung und wiederholen Sie diese in den Datenschutzinformationen.
Das Recht auf Datenübertragung: Die Speicherung personenbezogener Daten in strukturierter und maschinenlesbarer Form wird durch die DSGVO erlaubt. Damit wird das Recht des Betroffenen gewahrt, diese Daten auch auf ein anderes Unternehmen zu übertragen.
Anlegen von Nutzerprofilen und Tracking im Lead Management: Personalisiertes Tracking des Nutzerverhaltens soll in Zukunft durch eine neue E-Privacy-Verordnung geregelt werden. Das bedeutet, das „Pseudonymisierung“ auch ab dem 25. Mai eine Datenverarbeitung ist. Pseudonymisierte Nutzerprofile können somit nur auf Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen zulässig sein.
Sollten Sie noch Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung haben, wenden Sie sich an Ihr Webfriends Team. Wir beantworten gerne Ihre Fragen!